01 / 01

Informationen für Mitglieder über den Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung

Sehr geehrtes Mitglied,
seit dem 25.05.18 gibt es nun die neue Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Für sie als Mitglied hier nun nachfolgend einige Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten nach den Richtlinien der EU-DSGVO sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(1)
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogender Daten gemäß den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist:
TSV 1907 Schöllbronn e.V.
Mittelbergstraße 41
76275 Ettlingen
Tel: +49 (0) 7243 29143
Web: www.tsv-schoellbronn.de
E-Mail: info@tsv-schoellbronn.de

Datenschutzbeauftragte: Tanja Jungmann
E-Mail: dsb@tsv-schoellbronn.de

(2)
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder in automatisierter und nichtautomatisierter Form. Hierbei handelt es sich um folgende Daten: Name und Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummern (soweit vorhanden Festnetz und Mobil) sowie - falls vorhanden - E-Mail-Adresse und Bankverbindung. Unter „Verarbeitung von Daten“ werden z.B. folgende Vorgänge verstanden: Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Verwenden, Übermitteln, Verbreiten sowie Löschen von Daten (Artikel 4 Nr. 2 Datenschutz- Grundverordnung – DSGVO).

(3)
Die in (2) genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein und werden, wenn sie dem Verein diese Pflichtdaten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung im Sinne der DSGVO zur Verfügung stellt.

(4)
Die Daten der Mitglieder werden zum Zwecke der Mitgliederverwaltung einschließlich des Beitragseinzugs verwendet. In diesem Zusammenhang werden sie Vorstandsmitgliedern und sonstigen Vereinsmitgliedern soweit zur Kenntnis gegeben, wie es deren Ämter oder Aufgaben im Verein erfordern. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO und hinsichtlich der Bankverbindung Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO.

(5)
Als Mitglied des Badischen Sportbundes Nord e.V. ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder jeweils mit Stichtag 01.01. des Kalenderjahres zu melden. Die Datenweitergabe an den Sportbund, einem Dachverband im Verhältnis zum Verein, stellt eine Datenübermittlung i.S. des §3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BDSG dar. Übermittelt werden dabei personenbezogene Daten nach dem Meldestandard des Sportverbandes. Die Mitglieder werden nur nach Jahrgängen und nach dem Geschlecht statistisch und in der gewählten Sportart, also ohne namentliche Meldung übermittelt.
Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen laut Vereinssatzung (Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder, Beiräte), wird die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt Bei aktiven Mitgliedern ist der Verein zur Erlangung der Teilnahmeberechtigung an Sportwettbewerben verpflichtet, seine Mitglieder an den betreffenden, übergeordneten Sportfachverband zu melden. Die Datenweitergabe an den Sportfachverband, einem Dachverband im Verhältnis zum Verein, stellt eine Datenübermittlung i.S. des §3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BDSG dar. Die personenbezogenen Daten werden dabei nach dem Meldestandard des jeweiligen Sportverbandes übermittelt.
Zur Inanspruchnahme von Förderzuschüssen im Rahmen des Sportbetriebes und für Jugendmaßnahmen kann der Verein personenbezogene Daten an die Zuschussgeber (Dachverbände, Kommune, Landratsamt) nach deren Meldestandard übermitteln. Der Verein erklärt ausdrücklich bei Abgabe einer Mitgliedermeldung an übergeordnete Sportverbände, dass die Daten ausschließlich für verbandsinterne Zwecke verwendet werden dürfen. Eine Überlassung an Dritte ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Einwilligung der Mitglieder des Vereins. Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.

(6)
Als Mitglied folgender Fachverbände übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten seiner Mitglieder dorthin:
1. Badischer Fußballverband e.V. (BadFv)
2. Badischer Sportbund Nord e.V. (BSB)
3. Badischer Turner-Bund e.V. (BTB)
4. Karlsruher Turngau e.V. (KTG)

(7)
Als Mitglied des Badischen Sportbundes Nord e.V., des Sportkreises Karlsruhe e.V. und der jeweiligen Sportfachverbände kann der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten bei folgenden Anlässen an den Verband übermitteln:

* Beantragung von Ehrungen nach der Ehrungsordnung des Verbandes oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, Ehrungshistorie
* Anmeldung zu Lehrgängen des Verbandes oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum
* Anmeldung zu Fachtagungen und Veranstaltungen des Verbandes oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum

(8)
Im Zusammenhang mit satzungsgemäßen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Wettkämpfe, Sportfeste, Fußballspiele) und Mitgliederversammlungen veröffentlicht der Verein möglicherweise Fotos der Veranstaltung sowie einen Bericht darüber auf seiner Homepage und übermittelt Fotos nebst Bericht womöglich an Zeitungen und Soziale Medien. Ggf. werden auch Ergebnislisten in dieser Weise veröffentlicht/übermittelt. Es ist auch davon auszugehen, dass Mitglieder auf den Fotos erkennbar sind. Soweit die Untertexte zu Fotos oder die Berichte auf bestimmte Teilnehmer an der Veranstaltung hinweisen, werden dabei allenfalls Name, Vereinszugehörigkeit sowie Funktion und Aufgabe im Verein veröffentlicht/übermittelt. Auf Ergebnislisten erscheinen neben dem erzielten Ergebnis Vor- und Zuname sowie Verein und Altersklasse. Dies dient der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins, ohne die er seine Satzungszwecke (siehe § 2 der Satzung) nicht erfüllen kann. Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung/Übermittlung der vorgenannten Daten ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO. Zumindest überwiegen die Interessen und Grundrechte der Mitglieder nicht gegenüber den berechtigten Interessen des Vereins (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO). Die Vorschriften der §§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zum Recht am eigenen Bild werden gewahrt. Fotos einzelner Personen oder weitere Daten veröffentlicht/übermittelt der Verein nur mit Einwilligung der betroffenen Person (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO). Sollte das einzelne Mitglied einer Veröffentlichung widersprechen, unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Hierzu gehört auch, das alle personenbezogenen Daten des widersprechenden Mitglieds von der Homepage des Vereins entfernt werden. Der Verein benachrichtigt die Verbände, denen der Verein und ggf. das Mitglied angehört, von dem Widerspruch des Mitglieds.

(9)
Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein Helferlisten mit den erforderlichen Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des Vereins an andere Helfer und die Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO). Eine Veröffentlichung der Listen (z.B. im Internet) bedarf der Einwilligung der betroffenen Helfer (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).

(10)
Im Zusammenhang mit Jubiläen, Ehrungen (z.B. wegen langjähriger Mitgliedschaft und Arbeit im Verein), Geburtstagen seiner Mitglieder und Veröffentlichung von Ergebnissen von Sportwettbewerben veröffentlicht/übermittelt der Verein Daten und Fotos nur mit Einwilligung des betroffenen Mitglieds (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).

(11)
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle archivwürdigen Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden. Die Mitgliederdaten werden spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.

(12)
Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 GS-DVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 GS- DVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den in (1) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.

(13)
Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, besser jedoch handschriftlich oder elektronisch per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, besser jedoch schriftlich oder elektronisch per E-Mail an die in (1) genannten Verantwortlichen gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

(14)
Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Dies ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg. Die Beschwerde kann wahlweise online unter https://www.baden-wuertemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/ ,per Mail an poststelle@lfdi.bwl.de, telefonisch 0711/61 55 41 – 0 oder per Briefpost an Königstraße 10 a 70173 Stuttgart, eingereicht werden.

Informationen für Mitglieder über den Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung